Hautveränderungen

Die Haut ist das größte Organ des Körpers und damit vielerlei Belastungen des Alltags ausgesetzt. Vor allem durch UV-Strahlung können Lichtschäden, sogenannte Keratosen, auftreten, die im schlimmsten Fall zur Bildung bösartiger Hauttumore führen.

Während die meist harmlosen, oft aber ästhetisch störenden Hautveränderungen wie Muttermale, Warzen, Fibrome, Altersflecken und Pigmentflecken am gesamten Körper auftreten können, findet sich der sogenannte »Helle- oder Weiße Hautkrebs« (Basaliom) mehrheitlich an Sonnenlicht exponierten Stellen wie dem Gesicht – insbesondere im Bereich der Lider, der Nase, dem Mundbereich oder der Ohren. Selbst aus kleinen gutartigen Hautveränderungen oder Muttermalen können bösartige Hauttumoren wie das Melanom (»Schwarzer Hautkrebs«) entstehen. Diese Form der Hautveränderung ist eine äußerst ernst zu nehmende Erkrankung, welche den gesamten Körper betreffen kann.

Hautveränderungen im Gesicht sind demnach nicht nur ein rein ästhetisches Ärgernis, sondern in bestimmten Fällen auch eine die Gesundheit bedrohende ernst zu nehmende Erkrankung, die einer genauen Untersuchung (Hautscreening), einer anschließenden chirurgischen Behandlung und einer speziellen Nachsorge bedarf.

Durch einen feinchirurgischen Eingriff können störende Hautveränderungen nach dem aktuellen Stand der Medizin operativ entfernt werden. Dabei bedarf es einer fachlich versierten Operationstechnik, um die durch die Entfernung der Tumore entstandenen Gewebedefekte wieder unauffällig zu verschließen. In der Regel handelt es sich um kleinere Eingriffe, die in kurzer Zeit durchgeführt werden können. Manchmal ist ein mehrschnittiges befundgesteuertes Vorgehen erforderlich. Bei größeren Defekten können auch örtliche Hautverschiebetechniken oder Hautverpflanzungen erforderlich werden.

Während der chirurgischen Behandlung der Hautveränderung werden Gewebeproben zur feingeweblichen Untersuchung entnommen und auf eine präzise Diagnosestellung hin geprüft. Wichtig ist die enge Zusammenarbeit mit dem diagnostizierenden Hautarzt.
INDIKATION: Kosmetisch störende Hautveränderungen, unklare Hautveränderungen nach Hautscreening
KLINIKAUFENTHALT: ambulant, ggf. i.R. eines aufwändigen Deckungsverfahrens stationärer Kurzaufenthalt notwendig.
OP-DAUER: im Schnitt 15 – 45 Minuten
NARKOSEFORM: i.d.R. örtliche Betäubung (Lokalanästhesie), ggf. i.R. eines aufwändigen Deckungsverfahrens Vollnarkose/Dämmerschlaf
ERGEBNIS: befundabhängig
GESELLSCHAFT- BZW- ARBEITSFÄHIGKEIT: sofort, im Gesichtsbereich ggf. zunächst auffällige Wunden
SPORT: nach ca. 2 Wochen

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