SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Liebe Patientinnen und Patienten,
ab Samstag, den 27. Juni, ist in Berlin die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni in Kraft getreten.
Darin enthalten sind einige Regelungen, welche die Organisation von Arztpraxen betreffen und auch für Sie relevant sind:
§ 4 – Mund-Nasen-Bedeckung
Eine entsprechende Bedeckung ist von Patientinnen und Patienten und deren Begleitpersonen in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen zu tragen unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegen steht.
§ 8 – Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung
Wichtig für die beginnende Urlaubszeit:
Personen, die aus dem Ausland nach Berlin einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich direkt nach der Einreise nach Hause zu begeben und 14 Tage dort aufzuhalten.
Zusätzlich muss das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert und darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Nach § 11 Absatz 2 kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden; Ordnungswidrig handelt nach § 11 Abs. 3 Nr. 26-31 auch derjenige, der als Einreisender/Rückreisender die Pflicht zur Meldung/häuslichen Quarantäne missachtet.
Auszug aus dem aktuellen Newsletter „Praxisinformationsdienst“ (PID) der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin (KdÖR) für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sowie deren Praxispersonal.
Herzlich,
Ihr Team der Praxisklinik Wolff&Edusei