Geschlechtsangleichende Brustentfernung (Mastektomie)
Unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung fühlen sich viele Menschen im falschen Körper gefangen.
Für die Anerkennung einer Transsexualität »Frau zu Mann« sind in der Regel ein psychologisches Gutachten mit operativer Indikationsstellung, eine amtliche Namenstandsänderung und eine hormonelle Therapie mit nachweislichem »Leben im anderen Geschlecht« Voraussetzung, damit bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme für angleichende Eingriffe gestellt werden kann.
Im Vordergrund der Geschlechtsumwandlung steht in der Regel die Entfernung der weiblichen Brust (Mastektomie), die für den Patienten das größte sichtbare Stigma darstellt. Welches operative Verfahren der Mastektomie in Ihrem Fall Anwendung finden kann (z.B. perimamillärer Zugang oder freie Transplantation der Brustwarzen) hängt von Ihrem Ausgangsbefund ab.
Mehr zur Brustamputation erfahren Sie unter Brustentfernung.
Im Verlauf können Sie wählen, ob Sie beispielsweise eine mikrochirurgische Rekonstruktion des Penis, ein sog. »Penoid«, wünschen oder eine Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken.
In diesem Kontext kooperieren wir mit namhaften Operateuren im Bereich der Geschlechtsumwandlung.
Wir begleiten und betreuen Sie gerne in der Vorbereitung, im Verlauf und der Durchführung Ihrer geschlechtsangleichenden Operationen bspw. der Mastektomie. Kontaktieren Sie uns!
KLINIKAUFENTHALT: ambulant
NARKOSEFORM: Allgemeinnarkose/Dämmerschlaf
BEHANDLUNGSDAUER: 1 – 2 Stunden
NACHBEHANDLUNG: Tragen eines Kompressionsmieders für 6 Wochen
GESELLSCHAFT- BZW- ARBEITSFÄHIGKEIT: nach ca. 7 Tagen
SPORT: nach 4 – 6 Wochen
Lassen Sie sich beraten!
030 - 94 041 144