Transgender - Geschlechtsangleichende Chirurgie

Wenn Menschen sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht identifizieren, spricht man von Trans*geschlechtlichkeit (früher Transsexualität).
 
Diese stellt jedoch primär kein Problem dar, sondern die Gewissheit, sich einem anderen als dem zugeschriebenen oder auch keinem Geschlecht zugehörig zu fühlen und hierin auch sozial und juristisch anerkannt zu sein.
 
Es gibt eine Vielzahl an möglichen Geschlechtsidentitäten, die unter den Überbegriff trans* fallen oder auch für sich alleine stehen können. Letztendlich ist jede von ihnen eine sehr individuelle und wandelbare Identität.
 
Der Weg der Geschlechtsangleichung ist mittlerweile geebnet, wenn auch von bürokratischen Hürden geprägt. Sprechen Sie uns an, wir werden mit Ihnen einen individuellen Weg finden und Ihnen beratend zur Seite stehen.
 
Da die medizinischen Leistungen im Heimatort oft beschränkt sind, nehmen viele trans*idente Menschen lange Wege in Kauf, teilweise sogar ins Ausland, um ihren Phänotyp anzupassen, wobei die Nachsorge eventuell nicht ausreichend gesichert sein könnte. Sollten bei Ihnen bereits Eingriffe erfolgt sein, bieten wir eine Nachbetreuung vor Ort und beraten Sie bei eventuellen Komplikationen.
 
Die Diagnose der Trans*gender-Eigenschaft richtet sich in Deutschland nach der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenen Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, kurz ICD (Transsexualismus nach ICD F64.0).
 
Für viele trans*geschlechtliche und nicht-binäre (non-binary) Personen ist die Einstufung ihres Geschlechtsempfindens als Krankheit oder Störung verletzend. Die Kategorisierung im ICD-10 und die Anerkennung als Krankheit nach SGB V hat aber für den Betroffenen den Vorteil, dass die Krankenkassen, wenn die Diagnose gesichert ist, die Kosten für Diagnostik und Behandlung übernehmen.
 
Wenn es für Sie in Frage kommt, eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung für eine geschlechtsangleichende Operation zu beantragen, sind in der Regel Voraussetzungen zu erfüllen.
 
Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass wir in unserer Praxisklinik keine Operationen mit ambulanter Leistungsvergütung der gesetzlichen Krankenkassen durchführen können (sog. EBM). In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Sondervereinbarung treffen. Für Selbstzahlerpatienten und für privat versicherte Patienten (gemäß individuellem Vertragsprofil) gelten diese Einschränkungen nicht.
 
Im Vordergrund der Geschlechtsangleichung steht in der Regel die Entfernung der hervorstehenden Brust mit der Angleichung an ein Erscheinungsbild, welches dem Geschlechtsempfinden entspricht oder der Aufbau einer hervorstehenden Brust. Die nicht zur Geschlechtsidentität passende Brust stellt für die Patienten häufig das größte sichtbare Stigma dar. Welche operativen Verfahren sich in Ihrem Fall eignen, hängt von Ihrem Ausgangsbefund ab.
 
Wir bieten Ihnen sowohl die Anpassung einer flachen Brust bei AFAB (assigned female at birth) trans* Personen, sowie die Erschaffung einer hervorstehenden Brust bei AMAB (assigned male at birth) trans* Personen an. Hierzu bieten wir alle nötigen Operationen an, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erlangen, damit Sie Ihrem lang ersehnten Ziel einer Vereinigung von Körper und Empfinden ein Stück näherkommen.
 
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an Mikrochirurgen, Gynäkologen, Urologen und Endokrinologen zusammen, die Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen.
 
In einem ausführlichen Beratungsgespräch können wir gemeinsam besprechen, welche geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Sie das optimale Ergebnis bringen.

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Gerne informieren wir Sie ausführlich zu dieser Behandlung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen sich individuell und ganz persönlich beraten.

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