Brustangleichung
Da eine starke Brustasymmetrie nur schwer durch Kleidung und insbesondere in Schwimmkleidung zu kaschieren ist, haben viele Frauen den Wunsch nach einer effektiven Korrektur und Angleichung der asymmetrischen Brüste. Ein Operation zur Brustangleichung ist in der Regel dann erforderlich, wenn anlagebedingt, aber auch als Folge von Erkrankungen und nach Brustkrebsoperationen eine deutlich sichtbare Ungleichheit der Brüste vorhanden ist.
Die Brustangleichung erfolgt meist durch eine operative Behandlung, bei der entweder die größere Brust verkleinert oder die kleinere Brust auf das Volumen der anderen Seite vergrößert wird. Dies kann in einigen Fällen unter Zuhilfenahme von autologem Eigenfett und Implantaten erfolgen. Hinzu kommt eine Vielfalt angleichender Straffungsverfahren, die die Form der Brust angleichen. Oftmals ist bei einer Brustangleichung eine Kombination aus mehreren Techniken erforderlich, um ein ansprechendes Ergebnis zu erreichen.
Poland Syndrom
Das »Poland-Syndrom« ist eine komplexe Brustfehlbildung (Hemmungsmissbildung) und wahrscheinlich genetisch bedingt. Betroffene Frauen spüren meist schon während der Brustentwicklung in der Pubertät, dass sich ihre Brust nicht erwartungsgemäß entwickelt. Es fehlt sowohl die Anlage der Brustdrüse als auch die Anlage der Brustmuskulatur. Dadurch sieht die Brust und häufig der ganze Brustkorb auf der betroffenen Seite unterentwickelt aus. Das »Poland-Syndrom« kann einseitig, aber auch beidseitig auftreten und mit weiteren Fehlbildungen vergesellschaftet sein.
Operativ erfolgt eine Brustangleichung durch eine Brustvergrößerung der betroffenen Seite – je nach Befund auch eine Straffung oder Verkleinerung der Gegenseite mit Verkleinerung des Warzenhofes. Die Vergrößerung der Brust kann mit einer Silikonprothese erfolgen, für den Ausgleich des Brustmuskels können auch maßgefertigte Brust-Inlays eingesetzt werden. Ebenfalls möglich ist ggf. auch der Ausgleich mit körpereigenen Haut-Fett-Lappen oder Eigenfettgewebe.
Tubuläre Brustdeformität
Eine tubuläre oder tuberöse Brustdeformität, die sog. »Schlauchbrust«, ist meist genetisch bedingt, kann aber auch durch äußere Einflüsse, z.B. nach einem Unfall oder einer Tumorerkrankung entstehen. Bei diesem Befund weisen die Brüste, und zum Teil auch die Brustwarzen, einen auffälligen Unterschied zur Normalverteilung in Form und Größe auf.
Unter der tubulären Brustfehlbildung versteht man ein angeborenes, insbesondere in den unteren Brustquadranten schwach und schmal ausgebildetes Brustgewebe bei überproportional prominenten Brustwarzen. Je nach Ausbildung einer Asymmetrie kann eine operative Korrektur bzw. Brustangleichung einer oder beider Brüste erforderlich sein. Um beide Brüste in eine weitestghend symmetrische und natürliche Form zu bringen, können die Brüste verkleinert, gestrafft oder durch Silikon-Implantate bzw. Eigenfett vergrößert werden. Bei einer sehr klein ausgebildeten Brust kann eine Gewebeexpansion durch Dehnungsprothesen und späteres Ersetzen durch Silikonimplantate sinnvoll sein. Bei zu groß ausgebildeten Brustwarzen, kann durch einen Schnitt im Warzenhofbereich eine Korrektur bzw. Anpassung erfolgen.
Da die meisten weiblichen Brüste asymmetrisch sind und die tubuläre Brustdeformität in geringer bis starker Ausprägung die häufigste Abweichung von dem, was wir als “Norm” verstehen, darstellt (in einigen Kulturen hat sie einen Anteil von bis zu 20%), übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Korrekturoperation bzw. Brustangleichung nur bei individuellen Patienten.
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